Zum 21. November 2016 gibt die deutsche Kreditwirtschaft deutliche Änderungen für die SEPA-Lastschriften vor. Die Version 3.0 der Spezifikation der Datenformate für den SEPA Zahlungsverkehr wird gültig. Insbesondere das Lastschriftverfahren erhält gravierende Änderungen, welche auch ein Update der eingesetzten Finanzmanagement-Systeme erforderlich machen.
Die bisherige Vorlauffrist von 2 bzw. 5 Tagen vor dem Fälligkeitstag wird auf 1 Tag in den gesamten SEPA-Raum verkürzt. Augenfällig ist, dass das COR1-Verfahren wegfallen wird - CORE übernimmt die Funktionalität von COR1. Die Vorlauffristen der beiden SEPA Lastschriftverfahren (Core/B2B) werden damit generell auf 1 Tag vereinheitlicht. Zudem ist es nicht mehr erforderlich, zwischen erstmaliger und wiederkehrender Lastschrift zu unterscheiden.
Diese Anpassungen finden mehr oder weniger hinter den Kulissen von SEPA statt. Daher stellt es für die meisten Anwender demnach keine Änderung im Workflow dar.
Im Hintergrund ändert sich aber das Format der Austauschdatei. Der Wechsel muss durch die Hersteller der jeweiligen Software und die Banken als Empfänger der einzureichenden Daten sichergestellt werden. Hier sieht sich also auch die OGS in der Pflicht. Zum jetzigen Zeitpunkt haben die meisten Banken jedoch noch kein Update zur Verfügung gestellt. Sobald diese zur Verfügung stehen, können die ersten Tests durch OGS durchgeführt werden.
Erfahrungsgemäß werden die Banken nicht einheitlich bei der Umstellung auf SEPA 3.0 vorgehen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, bitte rechtzeitig bei Ihrer Hausbank zu erfragen, ab welchem Zeitpunkt SEPA 3.0 zum Tragen kommt, als auch zu erfragen bis wann die Vorgängerversion 2.9 noch verwendbar ist. Lassen Sie sich am besten zuerst von Ihrer Bank schriftlich bestätigen, ab wann diese selbst das neue Format lt. DFÜ-Abkommen Version 3.0 bei der Einreichung unterstützt.
Wenn Sie mehrere Banken nutzen, sollten Sie erst dann umstellen, wenn alle das neue Format verarbeiten können.
Es wird hier eine großzügige Übergangsfrist geben (wahrscheinlich bis Ende 2017 oder auch bis Einführung von Format 3.1). Diese Übergangsfrist sollten Sie daher auch bei der Gelegenheit bei Ihrer Bank abfragen, um so Ihre persönliche Umstellung auf das neue Format optimal zu planen. Unsere Kunden werden im Vorfeld von uns rechtzeitig mit den erforderlichen Programmanpassungen versorgt, damit einem Wechsel nichts im Wege steht.
Tipp: Sie müssen nicht sofort umstellen. Wenn Sie nach dem 21.11.2016 COR1-Daten einreichen, wird die Bank diese selbst im weiteren Verlauf nach CORE lt. Version 3.0 wandeln.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kundenbetreuer zur Verfügung.