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Änderung der ‚Intrastat‘ zum 01.01.2022
04. Oktober 2021
 

Die Intrahandelsstatistik verpflichtet Unternehmen, für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr statistische Meldungen abzugeben. Zum 1.1.2022 werden die Rechtsgrundlagen zur Außenhandelsstatistik (AHStat) durch neue Regelwerke ersetzt und erfordert auch ein Softwareupdate der OGSiD Anwendung.

Was ändert sich?

Es werden zusätzliche Daten bei der Übermittlung erforderlich. Zum Beispiel wird die Angabe des Ursprungslandes verpflichtend, sowie die Übermittlung der Umsatzsteuer-ID des Handelspartners. Zudem ändern sich die sogenannten Geschäftsarten. Zukünftig wird unterschieden, ob es sich beim Kauf oder Verkauf um ein B2B-Geschäft handelt oder ob Endverbraucher involviert sind.
Darüber hinaus wird in einem neuen Datenformat übertragen.

OGS kümmert sich um die Umsetzung

Derzeit setzen unsere Softwareentwickler die geforderten Änderungen um und bereiten die Implementierung der neuen Programme vor. Sobald das Update verfügbar ist, werden die OGS Kunden im Detail informiert.